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Scheidung wegen Verlassens (TCC Art. 164)

  • Autorenbild: Av. İsmail Can
    Av. İsmail Can
  • 4. Sept.
  • 3 Min. Lesezeit

1. Der Begriff der Aufgabe und seine Rechtsnatur

„Vernachlässigung“ ist in Artikel 164 des türkischen Zivilgesetzbuchs Nr. 4721 als besonderer Scheidungsgrund geregelt. Scheidungsverfahren aufgrund von Vernachlässigung sind sowohl hinsichtlich der Form als auch der materiellen Bedingungen sehr technisch und es ist von entscheidender Bedeutung, dass das Verfahren gründlich und in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt wird.


2. Annahme und Bedingungen der Aufgabe in Scheidungsfällen

Türkisches Zivilgesetzbuch, Artikel 164/1:

Wenn ein Ehegatte den anderen verlässt, um seinen Verpflichtungen aus der Ehe nicht nachzukommen, oder ohne triftigen Grund nicht in die gemeinsame Wohnung zurückkehrt, die Trennung mindestens sechs Monate gedauert hat und diese Situation anhält und die auf Antrag des Richters oder Notars ausgesprochene Mahnung erfolglos geblieben ist, kann der verlassene Ehegatte die Scheidung einreichen. Als verlassen gilt auch der Ehegatte, der den anderen zum Verlassen der gemeinsamen Wohnung zwingt oder ihn ohne triftigen Grund an der Rückkehr in die gemeinsame Wohnung hindert.

An dieser Stelle ist es wichtig zu betonen, dass auch ein Ehepartner, der den anderen Ehepartner ohne triftigen Grund zum Verlassen der gemeinsamen Wohnung zwingt oder ihn daran hindert, dorthin zurückzukehren, als Vernachlässiger gilt. Auch bei Scheidungen aufgrund von Vernachlässigung ist die Feststellung des Vernachlässigungsgrundes entscheidend.

Damit die Vernachlässigung einen Scheidungsgrund darstellt, müssen gemäß dieser Bestimmung alle formellen und materiellen Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sein:

  • Die Trennung muss mindestens sechs Monate ununterbrochen andauern,

  • Eine ordnungsgemäße Abmahnung des verlassenden Ehegatten durch Gericht oder Notar blieb wirkungslos,

  • Die Stornierung erfolgte nicht aus einem berechtigten Grund,

  • Die Schuld liegt beim Verlassenden.


3. Fristen und Mitteilungspflichten bei Scheidungen aufgrund von Vernachlässigung

Wie bereits erwähnt, erfordert die Einreichung einer Scheidungsklage aufgrund von Vernachlässigung gemäß unserer Gesetzgebung die Übermittlung einer Mitteilung an den verlassenden Ehepartner, entweder über ein Gericht oder einen Notar, in der dieser aufgefordert wird, in die gemeinsame Wohnung zurückzukehren. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber bestimmte Fristen ab dem Datum des Eingangs der Mitteilung beim verlassenden Ehepartner festgelegt.

TMK 164/2: „Auf Antrag des klageberechtigten Ehegatten ermahnt der Richter oder Notar den verlassenden Ehegatten ohne Prüfung der Sache und weist ihn darauf hin, dass er innerhalb von zwei Monaten in die gemeinsame Wohnung zurückkehren muss und welche Folgen eine Nichteinhaltung hat. Diese Mahnung erfolgt erforderlichenfalls durch öffentliche Bekanntmachung. Die Frist zur Einreichung einer Scheidungsklage darf jedoch den vierten Monat nicht überschreiten. Eine Abmahnung kann erst nach Ablauf von zwei Monaten nach der Abmahnung beantragt und Klage erhoben werden.“

Zusammenfassend ist aus dieser Regelung zu verstehen, dass nach dem vierten Monat der oben erwähnten sechsmonatigen ununterbrochenen Trennung eine Abmahnung an die andere Partei erfolgen muss, in der Mitteilung muss der Hinweis enthalten sein, dass die andere Partei innerhalb von zwei Monaten in die gemeinsame Wohnung zurückkehren muss , und dass Klage eingereicht werden kann, wenn die andere Partei nicht innerhalb von zwei Monaten nach dieser Abmahnung in die gemeinsame Wohnung zurückkehrt .

Darüber hinaus ist zu beachten, dass die an die Gegenpartei gerichtete Warnung ernst gemeint sein muss. Die Kriterien zur Feststellung, ob eine Warnung ernst gemeint ist, variieren je nach Einzelfall vor dem Obersten Gerichtshof. Sie lassen sich jedoch kurz wie folgt zusammenfassen:

  • Die gemeinsame Wohnung muss die Mindestanforderungen für die Fortführung der ehelichen Gemeinschaft erfüllen – grundlegender Hausrat, Deckung des Grundbedarfs etc.

  • Übersendung eines angemessenen Reisekostenzuschusses an die andere Partei, damit diese gegebenenfalls in die gemeinsame Wohnung zurückkehren kann,

  • Gegebenenfalls muss in der Mitteilung angegeben werden , wo sich der Schlüssel zur gemeinsamen Wohnung befindet und wie man zur gemeinsamen Wohnung zurückkehren kann .


4. Auswertung

Scheidungsverfahren aufgrund von Vernachlässigung sind aufgrund der strengen Formvorschriften technischer Natur. Eine falsche Berechnung der Fristen, eine unterlassene Kündigung oder das Ignorieren des berechtigten Grundes können zur Abweisung des Verfahrens führen. Daher werden in der Praxis ohne anwaltliche Unterstützung eingereichte Verfahren oft aus Verfahrensgründen abgewiesen, ohne dass der Scheidungsgrund überhaupt geprüft wird.


5. Fazit

Die Institution der Scheidung aufgrund von Vernachlässigung, geregelt in Artikel 164 des türkischen Zivilgesetzbuches, ist komplex strukturiert und berücksichtigt sowohl das Verschulden der Ehegatten als auch bestimmte formale Voraussetzungen. Präzedenzfälle des Obersten Gerichtshofs bieten fundierte und detaillierte Auslegungen zu dieser Frage und dienen als Orientierung für die Praxis.

Daher ist es bei Scheidungen aufgrund von Vernachlässigung von großer Bedeutung, dass die Fristen genau eingehalten werden, die Kündigung verfahrensgemäß erfolgt und die Besonderheiten des konkreten Falles gesetzeskonform ermittelt werden.


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