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Antrag auf Wiedereinstellung des Arbeitnehmers aufgrund einer ungerechtfertigten Kündigung durch den Arbeitgeber

  • Autorenbild: Av. Ahmet Yasin Yaylagülü
    Av. Ahmet Yasin Yaylagülü
  • 18. Aug.
  • 2 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 20. Aug.

1. Allgemeiner Rahmen


Die Artikel 18 bis 21 des Arbeitsgesetzes Nr. 4857 regeln die Bestimmungen zur Arbeitsplatzsicherheit. Die Gültigkeit von Kündigungen durch den Arbeitgeber und das Recht des Arbeitnehmers auf Wiedereinstellung werden gemäß diesen Bestimmungen beurteilt. Eine Wiedereinstellungsklage ist ein Rechtsmittel, mit dem Kündigungen ohne triftigen Grund überprüft und die Rückkehr des Arbeitnehmers an den Arbeitsplatz sichergestellt werden soll.


2. Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Arbeitsplatzsicherheit


Damit ein Arbeitnehmer eine Wiedereinstellungsklage einreichen kann, müssen gemäß Artikel 18 des Arbeitsgesetzes folgende Voraussetzungen erfüllt sein:


  • Am Arbeitsplatz müssen mindestens 30 Arbeitnehmer beschäftigt sein.

  • Der Arbeitnehmer muss mindestens 6 Monate Betriebszugehörigkeit bei demselben Arbeitgeber haben,

  • (Diese Anforderung an das Dienstalter gilt nicht für Arbeiter, die unter Tage arbeiten.)

  • Der Arbeitsvertrag muss unbefristet sein,

  • Der Arbeitgeber darf die Kündigung nicht auf einen wichtigen Grund gestützt haben.

 

3. Gültiger Kündigungsgrund


Gültige Gründe können die Inkompetenz des Arbeitnehmers, sein Verhalten oder die betrieblichen Anforderungen des Arbeitsplatzes sein. Diskriminierende Gründe wie Gewerkschaftszugehörigkeit, Rasse, Geschlecht, Schwangerschaft oder Urlaubsnutzung führen jedoch zur Ungültigkeit der Kündigung (Arbeitsgesetz Artikel 18/3, Artikel 5).

Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer die Kündigung schriftlich mitteilen und darin den Kündigungsgrund klar und deutlich darlegen.

Die Beweislast dafür, dass die Kündigung aus einem triftigen Grund erfolgte, liegt beim Arbeitgeber. Behauptet der Arbeitnehmer jedoch, dass die Kündigung aus einem anderen Grund erfolgte, liegt die Beweislast bei ihm.


4. Frist für die Einreichung einer Klage


Der Arbeitnehmer muss innerhalb eines Monats nach Erhalt der Kündigung die Wiedereinstellung im Rahmen einer obligatorischen Mediation beantragen und die Wiedereinstellungsklage einreichen. Diese Frist ist verjährt. Kommt im Rahmen der Mediation keine Einigung zustande, kann der Arbeitnehmer innerhalb von zwei Wochen Klage beim Arbeitsgericht einreichen und seine Wiedereinstellung fordern.

Reicht der Arbeitnehmer Klage ein, ohne eine Mediation zu beantragen, wird der Fall vom Gericht aus Verfahrensgründen abgewiesen.


5. Folgen von Gerichtsverfahren, Entscheidung und unwirksamer Kündigung für den Arbeitgeber


Das Gericht prüft die Wirksamkeit des Kündigungsgrundes unverzüglich . Wird die Unwirksamkeit der Kündigung festgestellt, ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitnehmer innerhalb eines Monats wieder einzustellen .


Der Arbeitnehmer muss innerhalb von zehn Werktagen nach Bekanntgabe der rechtskräftigen gerichtlichen oder privaten Schiedsentscheidung beim Arbeitgeber die Wiederaufnahme des Arbeitsverhältnisses beantragen. Unterlässt der Arbeitnehmer diesen Antrag innerhalb dieser Frist , gilt die Kündigung als wirksam und der Arbeitgeber trägt die alleinige Verantwortung für die Rechtsfolgen.

Im Falle einer Ablehnung der Wiedereinstellung des Arbeitnehmers muss der Arbeitgeber ihm eine Entschädigung in Höhe von mindestens vier und höchstens acht Monatsgehältern zahlen. Darüber hinaus muss der Arbeitnehmer für die Dauer der Inaktivität (maximal vier Monate) bis zur endgültigen Entscheidung eine Vergütung erhalten.

 
 
 

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